Wohl um 500 erließ der Ostgotenkönig Theoderich der Große (und nicht ca. 40 Jahre früher der gleichnamige Westgotenkönig, wie Vismara u.a. annehmen) eine Zusammenstellung von 154 besonders wichtiger Bestimmungen, die für die Barbaren, d.h. hauptsächlich seine Ostgoten, u. Römer gleichermaßen gelten sollte; im Übrigen galt das Nationalitätsprinzip. Alle Bestimmungen beruhen auf dem röm. Recht der Zeit; benutzt wurden Codex Theodosianus bzw. Interpretationes dazu, nebst Novellen bis ...
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