I. Der E. bildet einen kleinen Detailbereich aus dem Bedeutungsfeld der Ringsymbolik. Er wird als Fingerring getragen u. steht im Zusammenhang mit der Ehe oder der Verlobung (Verlöbnis) als Zeichen persönl. Bindung, deren Bestand durch das öffentl. Tragen des Ringes allg. sichtbar wird. Die immer wieder auftauchende Unterscheidung zw. Verlobungsring u. E. ist nur bedingt von Relevanz, denn der Verlobungsring konnte mit Abschluss der Ehe zum E. werden. Die zeitl. Spannweite dieser Ringfunktion ...
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