Durch die „Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege vom 04.01.1924“ (RGBl I, 15) erfuhr das dt. StrafverfahrensR seine tiefgreifendste Umgestaltung seit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze im Jahre 1879. Benannt nach dem kurzzeitigen Reichsjustizminister Erich Emminger (1880–1951), ging sie auf das Ermächtigungsgesetz vom 08.12.1923 zurück, welches der Reichsregierung gestattete, Maßnahmen zu treffen, die sie im Hinblick auf die Not von Volk und Reich für ...
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