Als English law oder the laws of England wird das Recht bezeichnet, welches sich in England seit der normannischen Eroberung durch die Rspr. der kgl. Gerichte (Königsgericht) herausgebildet hat u. das in England, seit 1330 auch in Wales, nicht aber in Schottland geltendes Recht ist. Auch wenn die Anfänge des engl. Rechts auf die Rechtsgewohnheiten der angelsächsischen Königreiche zurückgeführt werden können, stellte die Eroberung Englands durch die franz. sprechenden Normannen u. die ...
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