Als E. bezeichnet man im Staats- u. Völkerrecht den vom Territorium eines anderen Staates (oder mehrerer anderer Staaten) umschlossenen Teil eines Staatsgebietes. Man spricht dabei auch von Exklave, um hervorzuheben, dass ein Teil des eigenen Territoriums vom Hauptstaatsgebiet getrennt ist. Die neulat. Begriffe sind sprachlich als „Einschluss- bzw. Ausschlussgebiete“ (Hessler, 939) zu erklären.Keine E. in diesem Sinne ist ein Staat mit zusammenhängendem Gebiet, der vollständig vom ...
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