E. (nahezu stets Mehrzahl, nur in Komposita Einzahl) steht in einer allgemeinen (u. 1.) u. einer daraus entwickelten konkreten Bedeutung (u. 2.).1. E. hebt Teile einer Herrschaft als deren polit.-rechtl. Kern besonders hervor wie die „E.svereinigung“ 1463 für die durch gemeinsame Behörden verbundenen Territorien des Kölner Kurfürsten (u.a. Stiftische Lande, Westfalen) oder die an einen solchen Kern dauerhaft angefügten Teile wie die dem Kg. von Böhmen zugehörigen schles. ...
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