E. (preces primariae, ius primariarum precum) bezeichnet das Recht des dt. Herrschers, später auch der geistlichen u. weltlichen Landesherren, in jedem Domstift, Kollegiatstift (Stift) oder Kloster einen verbindlichen Besetzungsvorschlag für die erste nach der Krönung bzw. nach Regierungsantritt freiwerdende Pfründe zu machen. Die E. waren ein Mittel der fürstlichen Personalpolitik. Sie sicherten dem Prezisten zunächst Versorgung, meist aber auch Einfluss.Erstmalig belegt ist der ...
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