Ahd. ēwa f. (8. Jh.), mhd. ē(we), as. ēo m., ae. aewe n., afr. ēwa, ēwe gelten als Bezeichnungen für den Begriff ‚Sitte, Recht‘. Mit ahd. ēwig adj. u. ahd. ēwa f. werden sie auf eine idg. Wz. mit der Bedeutung ‚Lebenszeit, Ewigkeit‘ zurückgeführt. Das ahd. ē. ‚Sitte, Recht‘ gehört zu den Grundbegriffen frühma. Rechtsterminologie. Der terminus technicus begegnet bereits in den Leges barbarorum (5.–9. Jh.), die in der Bildungssprache Latein abgefasst sind, in diesem ...
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