E. ist ein zentraler Begriff aus dem röm.-kan. Zivilprozess, der vom antiken Formularprozess bis mindestens zum Ende des 19. Jh. vielfachen Bedeutungswandel erfuhr. In jedem Fall handelt es sich um eine Verteidigung oder einen Gegenangriff eines Beklagten gegen eine Klage (actio). Bereits im klass. röm. Recht dehnte sich der E.-Begriff von einem speziellen GegenR des Beklagten (urspr.: negativer Bedingungssatz in einer Klageformel) auf jede Art des Bestreitens aus. Im Corpus Iuris Civilis ...
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Dem Stichwort Exceptio ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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