Auszug aus dem Inhalt von Extrajudizialappellation
Die E. ist ein Rechtsmittel des gemeinrechtlichen Zivilprozesses. Bereits das klass. röm. Recht kannte die Appellation auch außerhalb gerichtlicher Endurteile, etwa in Vormundschaftssachen (Vormundschaft). Das ma. kan. Recht erlaubte grundsätzlich Appellationen gegen Handlungen von Amtsträgern außerhalb von Gerichtsverfahren (extra iudicium) u. zwar sowohl gegen bereits vollzogene als auch gegen unmittelbar bevorstehende Akte. In Dtld. war diese Form der E. spätestens im 13. Jh. bekannt ...
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