F. ist die Summe von Gerichtsentscheidungen, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus Wirkung entfalten. Es steht damit im Gegensatz zu Gesetzes-, Gewohnheitsrecht u. wiss. Recht. Sinnvollerweise unterscheidet man zwischen dem Beitrag des F. zur dt. Rechtsentw. u. dem Problem seiner Bindungswirkung; zudem bietet sich ein Vergleich mit der Rolle des F. im common law (Englisches Recht) an. I. Bedeutung für die Rechtsentwicklung In der dt. Rechtsentw. hat F. eine wichtige u. oft ...
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