1. Der Begriff Familie (F.) (von lat. Familia) hat sich seit dem 16. Jh. im Dt. eingebürgert. Er bezeichnete die (erbberechtigten) Verwandten, aber auch (anstelle von haus bzw. weib und kind) die familiäre Haushalts- u. Wirtschaftsgemeinschaft, bestehend aus den unter einem Dach lebenden, durch Ehe u. Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen einschließlich des Gesindes u. der Dienerschaft. Im 19. Jh. werden die Beziehungen zwischen Personal u. dem Hausherrn als außerfamiliäre ...
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