I. Begriff und Grundlagen Der Begriff Feme (F.), auch Veme (beide Schreibweisen kommen in den Qu. vor, vgl. Fricke 2002, 254f.) ist mehrdeutig u. hat gewiss mehrfachen Bedeutungswandel erfahren (Lindner, 303ff.). Die ältesten Quellenbelege (1227: scabini qui vulgo dicuntur vimenoten; 1306: prescriptores dicti vulgariter vemenoten; 1311: scabini imperiales sive vemenoten) führen zu der Deutung als genoss. Zusammenschluss zur Wahrung des Rechts- bzw. Landfriedens. Ferner steht F. für ...
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Dem Stichwort Feme, Femgericht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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