Die F. (auch fistuca) ist ein altertümliches Rechtssymbol (Rechtssymbolik, Rechtssymbole), das schon zur Zeit der Volksrechte bei einer Reihe von Rechtshandlungen Verwendung fand. So beruhte der Formalismus des Wettvertrages (Wette) auf der Übergabe einer F. Ebenso spielte das Symbol eine Rolle bei der Bürgschaft, bei der Affatomie, bei der Erbteilung u. bei der Bestellung eines Prozessvertreters. Zuwurf oder Übergabe einer F. stellte den Normalritus bei der Auflassung dar, der ursprünglich ...
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