Die F. oder Umlegung ordnet das Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken neu zu. Sie ist Teil oder Folge der im Zuge der Bauernbefreiung seit dem späten 18. Jh. erfolgten Umgestaltung der bäuerlichen Verhältnisse. An Stelle seiner nach Übertragung des vollen Eigentums auf die Bewirtschaftenden (Ablösungsgesetzgebung) u. nach Aufteilung der Allmenden zerstreut u. ggf. noch vermengt (Gemenge) liegenden Flächen erhält der Eigentümer zur Bewirtschaftungserleichterung möglichst ...
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