F. sind Toponyme (Ortsnamen), die sich auf bestimmte Teile einer Landschaft wie Berg u. Tal, Gewässer u. Auen, Wälder u. Felder beziehen. Knüpfen sie sprachlich an eine Bezeichnung für einen Rechtsort wie Ding, Malberg, Warf oder Tie an, an einen Versammlungsort wie dem Markt, an Grenzorte wie Dorf- oder Grenzmark, so ist der Rechtshistoriker gefordert, über das, was E. v. Künßberg angestoßen u. geleistet hat hinaus (1931 u. 1936), die F.-Überlieferung in Markbeschreibungen, ...
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