Auszug aus dem Inhalt von Forum externum, Forum internum
Mit diesem Begriffspaar werden seit dem ausgehenden 12. Jh. im Zuge einer allg. Verrechtlichung die beiden Schauplätze unterschieden, an denen kirchliches Recht u. die rechtliche Zuständigkeit der Kirche zum Einsatz kommen: das forum externum (iudiciale) der kirchlichen Gerichtshöfe u. das forum internum (penitentiale) als der Ort, an dem das Gewissen erforscht u. die Buße verhängt wird. Der Begriff forum internum wird jedoch erst in der nachtridentinischen Zeit (Tridentinum) als ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Forum externum, Forum internum sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.