F. (raptus mulieris) war im 19. u. 20. Jh. ein intensiv diskutierter Gegenstand der Deutschen Rechtsgeschichte. Der Meinungsstreit beruhte auf Bsp. aus sagenhafter Überlieferung (Kudrun, Wolfdietrich u.a.) u. auf der Annahme, dass die germ. Volksrechte F. als mögliche Form einer Ehebegründung (Ehe) voraussetzten (L. Baiuv. VIII 16; L. Sal. XV 1; Pact. Leg. Sal. XV 1; L. Alam. LI). Sichere Quellenbelege dafür gibt es jedoch nicht. So ist der F. in erster Linie ein forschungsgeschichtlicher ...
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