Zu den F. oder Freien Reichsstädten sind Städte zu zählen, die urspr. unter der Stadtherrschaft ihres Bischofs standen, sich jedoch von dieser teils auf friedlichem Wege, häufiger indes nach jahrzehntelangem Ringen, zu befreien wussten u. dessen stadtherrliche Befugnisse erwarben (Regensburg 1255, Straßburg 1263, Speyer 1294, Worms 1247, 1273, Mainz 1244, 1331, Köln 1288, 1475, Bremen 1541, 1646, Hamburg 1510, 1768, Besançon 1290, 1364, Toul 1271–1278, Metz 1180, 1210, Verdun 1156 u. ...
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