I. Der heutige rechtshistorische Freiheitsbegriff und seine Geschichte „Das deutsche Volk ist ein Volk von Freien, und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, die auf ihm verweilen, macht er frei.“ Kein Geringerer als Jacob Grimm (1785–1863) stellte im Jahr 1848 in der Frankfurter Nationalversammlung den Antrag, diese programmatischen Sätze der Paulskirchenverfassung voranzustellen. In ihnen kommt nicht ohne nationales Pathos die Vorstellung zum Ausdruck, die F. sei es, ...
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