Der aus dem allg. Sprachgebrauch entliehene Begriff, der ursprünglich allg. für die Bewahrung vor zukünftigem Unheil stand, wurde in der Frühen NZ aus jur. Sicht mit dem Gedanken einer Unterstützung des Individuums in Not durch die Gemeinschaft verknüpft. Die ursprünglich christl. motivierte F. erfährt im Zuge einer Ökonomisierung u. Verrechtlichung des Begriffs einen Bedeutungswandel. Eigene Arbeit oder Leistungen Unterhaltspflichtiger u. Erziehungsberechtigter sollen entstandene ...
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