Das F. bildete bis zum Ende des Alten Reichs (1806) eines der drei Kollegia des Reichstags, wie er sich ab 1495 in institutionell verfestigter Form herausgebildet hatte. Als solches ist das F. Ausdruck eines ständischen Einungsprinzips (Einung), das schon früher in der Mitwirkung der principes in Angelegenheiten des Reiches zum Ausdruck gekommen war. Zum F. gehörten neben den geistlichen u. weltlichen Fürsten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, die durch ihre reichsunmittelbare ...
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