G. u. Gauner sind hist. Begriffe, die als unscharfe Fremdbeschreibung ein „kriminelles Milieu“ bzw. die Gruppe „professioneller“, „gewerbsmäßiger“ Krimineller/Verbrecher bezeichnen. Das Wort Gauner bzw. Jauner taucht bereits im 16. Jh. auf u. wurde seit der zweiten Hälfte des 17. Jh. in Gesetzen, Verwaltungs- u. Kriminalakten u. im jur. Schrifttum verwendet. Mit dem G. verband sich die Vorstellung „professioneller“ Krimineller, die von Delikten wie Betrug, Fälschung ...
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