In der ForschungsLit. wird G. teilweise synonym für Geschäftszeugen verwendet. Regelmäßig handelt es sich dabei um Zeugen, die im Gegensatz zu gewöhnlichen Wahrnehmungszeugen nicht zufällig Beobachter eines tatsächlichen Geschehens geworden sind, sondern die von den Parteien eines Rechtsgeschäfts bewusst hinzugezogen wurden, um später über Abschluss u. Inhalt Beweis führen zu können. Um den G. die Erinnerung an das Geschehen zu schärfen, waren teilweise drastische Formalhandlungen ...
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Dem Stichwort Gedächtniszeugen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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