Leistete ein Schuldner nicht fristgerecht, musste er in älterer Zeit meist eine pauschale Geldbuße (Buße) zahlen. Erst im späten MA wurde es statt dessen üblich, dass der Gläubiger wegen des Schuldnerverzugs (Verzug) seinen konkret zu beziffernden Schaden ersetzt verlangen konnte (Schadensersatz). Hierfür wurde zunächst nur bei Darlehensverträgen (Darlehen), später auch bei allen anderen Verträgen, eine Klausel in den Vertrag aufgenommen, nach der es dem Gläubiger bei Eintritt des ...
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Dem Stichwort Geld auf Schaden nehmen ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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