Der Ordnungsbegriff G. umschreibt einen Personenkreis, der aufgrund spezifischer Kenntnisse weltliche u. geistliche Herrscher unterwiesen hat; seit dem 12. Jh. waren es vorrangig Ratgeber mit akademischer Bildung. In den Quellen erscheint der Begriff gelert rät wohl zuerst in Bayern-Landshut (1451). Theologisch, sprachlich u. auch rechtskundlich gebildete Berater hat es indes seit dem FrühMA gegeben. Gelehrsamkeit war eine Voraussetzung, um höhere Weihen zu empfangen u. somit Aufnahme in ...
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.