Das G. wurde zum Jahreswechsel 1722/23 von Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713–1740) konzipiert und durchgesetzt. Anlass dazu waren die die Verwaltungsrationalität störenden Konflikte zwischen zwei bis dahin von einander unabhängig entstandenen und konkurrierenden Administrationshierarchien: 1. die seit 1713 vom Generalfinanzdirektorium geleitete Kammerverwaltung (Amtskammern) in den verschiedenen Staatsgebieten, auch für Regalien und Zölle verantwortlich, und 2. das seit 1712 ...
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