Den Begriff des „G.“ (lat. bellum iustum) haben die Römer geprägt. Wesentlich für alle Entwicklungsstufen in rund zweieinhalb Jahrtausenden ist der Versuch, die Anwendung kriegerischer Gewalt als Rechtsvorgang zu begreifen.In der Frühzeit Roms erfolgte die feierliche Kriegsansage der röm. Gemeinde durch einen Staatspriester (ein Mitglied des Kollegiums der Fetialen), wenn die voraufgegangene, gleichfalls unter Anrufung der Götter erhobene Forderung nach Genugtuung vom Gegner abgelehnt ...
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