Auszug aus dem Inhalt von Gerechtigkeits- und Gerichtsbilder
Die sogenannten G. gehören zu den Rechtsquellen im weitesten Sinn (Conrad XXI f.), sie vermitteln Informationen über die Problematik irdischer Gerechtigkeit. Sie haben eine Mahnfunktion für die mit der Rechtsprechung befassten Personen und sind bis weit in die NZ hinein auch als eine Art glaubensorientierter mental-visueller Ersatz der Rechtsunterworfenen für fehlende institutionelle Ausformungen übergeordneter, korrigierender Gerichtsbarkeit anzusehen. Darüber hinaus können G. auch als ...
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