Unter G. wird eine zumeist niedere Hilfsperson bei Gericht verstanden. Die Berufsbezeichnung schwankte regional sowie im Laufe der Jh.e, mit ihr auch der genaue Aufgabenkanon und der soziale Status. So war der Fronbote des Sächsischen Rechts weithin angesehen, während der in anderen Gegenden u.a. als Büttel, Bödel, Weibel, Gerichtsdiener oder -knecht bezeichnete G. bisweilen sogar als unehrlich (Ehrlosigkeit) galt.Im Kern besorgte der G. auf richterlichen Befehl hin die Ladungen der ...
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