I. Begriff und Überlieferung Die Bezeichnung „G.“ wird in der Lit. und Archivpraxis für eine Fülle von handschriftl. Büchern sehr heterogenen Inhalts und unterschiedlicher Provenienz verwendet. Es handelt sich um amtliche Aufzeichnungen, die bei Gerichten, gerichtsähnlichen Institutionen (Oberhöfe, Schöffenstühle) oder/und Gerichtsherren (einschließlich Städte, Klöster usw.) angelegt und geführt wurden. Sie dienten der Dokumentation, Erinnerung (daher die häufige Bezeichnung ...
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