Stylus Curiae (Stilus: lat. „Schreibgriffel“), meint übertragen die Ausdrucksweise, so bereits im klassischen Latein; mlat. Stilus Curiae ist also die schriftliche Ausdrucksweise der Gerichte und Behörden.Stylus Curiae wird im Sinne von G. in der gemeinrechtlichen Rechtssprache in unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Es bedeutet einmal eine Schreib-Art, wie sie bey Höfen, in Cantzeleyen, öffentlichen Gerichten, Schöppen-Stühlen … üblich ist; ferner so viel aber die in denen ...
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