G. ist ein für Gerichtssitzungen/-versammlungen vorgesehener überdachter Bau (ahd. louba, louppea – „Schutzdach, Halle, Vorbau“; mhd. loube – „Vor-, Geschäfts-, Gerichtshalle“), der auf Säulen, Pfeilern oder Pfählen ruht und nach mindestens drei Seiten hin offen ist. So wurde einerseits das ma. Prinzip der Gerichtssitzung unter Freiem Himmel gewährleistet und andererseits Schutz vor Witterungsunbilden ermöglicht. Dieser bauliche Kompromiss zwischen freiem Himmel und ...
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