I. Komplexität und Begriff Die G. ist heute im Kern der Regelungsgegenstand des GVG vom 27. Januar 1877 (in Kraft getreten 1879): Der Aufbau des Gerichtssystems im Deutschen Reich (1871–1918) bzw. in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören Kompetenz und Besetzung der ordentlichen Gerichte (Reichsgericht/Bundesgerichtshof, Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte) sowie die Rechtsbeziehungen der Gerichtstypen untereinander (Instanzenzug). Ferner sind Organisation und ...
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