1. „G.“ bezeichnet in röm. Zeit einen geogr. Raum, der sich bei teilw. unklarer/wechselnder Grenzziehung vom Rheingebiet (Rhein) und von der Donau zu Weichsel und Ostsee hin erstreckt. Das Siedlungsgebiet v.a. sog. Germanen ist seitdem zu unterscheiden in: a) Gebiete unter röm. Provinzialverwaltung (die Provinzen G. superior und inferior wurden im letzten Viertel des 1. Jh.s eingerichtet; im Zuge der Verwaltungsreform durch Diokletian erfolgte am Anfang des 4. Jh.s die Umformung in G. ...
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