Die G. (lat. legatio, frz. ambassade) als diplomatische Vertretung eines Herrschers oder Staates ist seit dem Altertum das übliche Mittel, internationale Beziehungen zu unterhalten. Die vielfältigen Bezeichnungen der Gesandten in den Quellen (lat. legatus, nuntius, im FrühMA auch legatarius und missus, später auch ambasciator, orator, procurator; dt. im MA bote, in der NZ botschafter, gesandter) erlauben nur bedingt Schlüsse auf die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse: Diese konnten von der ...
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