I. Begriff Der Begriff G. ist als Rechtsbegriff schwer scharf abzugrenzen. Man verstand darunter zeitlich und im örtlichen bzw. weiteren rechtlichen Kontext jeweils Unterschiedliches. Das G. stellte eine recht große Bevölkerungsgruppe dar, Anfang des 19. Jh.s etwa 10% der Bevölkerung. Das G. übte Arbeitstätigkeiten im weiteren häuslichen Kontext aus, und zwar in allen Bereichen: der Familie (familiennahe Hilfsleistungen), im landwirtschaftlichen Bereich (häusliche, bäuerliche, ...
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