G. besitzt einen begriffs- und ideengeschichtlichen sowie einen institutionenpolit. Aspekt. Begrifflich handelt es sich beim G. um eine auf Gott als Urheber zurückgeführte normative Struktur, die dem menschlichen Recht, ob nun weltl. Recht oder Kirchenrecht, teils entgegengestellt, teils übergeordnet wird, mit dem Naturrecht manchmal identifiziert, manchmal davon abgegrenzt wird. Institutionenpolit. dient der Verweis auf das ius divinum insbesondere in der katholischen Kirche (Kirchenrecht, ...
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