Die G. (lat. Sing. Pax Dei) erscheinen als zunächst von Bischöfen, später mehr und mehr auch von weltlichen Herrschern beschlossene Sonderfrieden (Frieden), die eidlich (Eid) gelobt wurden. Bezogen auf bestimmte Personen (subjektiver Sonderfriede) bzw. Orte und Gegenstände (objektiver Sonderfriede) sollten sie die Fehde und die damit verbundene Anwendung von Gewalt mit und ohne Waffen generell beschränken. Die Treuga Dei dagegen ordnete die Waffenruhe bzw. den Fehdeunterlass für bestimmte ...
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