Für die Bundesrepublik Deutschland war das GG vom 23.05.1949 (BGBl S. 1) zunächst die Verfassung für den aus den drei westlichen Besatzungszonen gebildeten Staat. Konzipiert „für eine Übergangszeit“ (Präambel), aber mit den Merkmalen einer echten Verfassung ausgestattet, wurde das GG trotz der gedanklich ambivalenten und politisch unsicheren Ausgangslage von Staatspraxis und -theorie rasch akzeptiert. Wesentlich für seine Auslegung waren die 1951 einsetzende Rechtsprechung des ...
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