Der moderne Begriff – das Wort ist zuerst 1868 nachgewiesen – hat zwei Entwicklungen zur Voraussetzung, deren erste sich bereits im HochMA, deren zweite sich in Deutschland aber erst infolge der französischen Revolution durchgesetzt hat: Die Strafverfolgung (Strafe, Strafrecht) musste öffentliche Aufgabe geworden und in ein Spannungsverhältnis zu Rechten des Beschuldigten getreten sein.Die ursprünglich private Ladung des volksrechtlichen Parteienverfahrens war nur bei handhafter Tat mit ...
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