Obwohl schon seit den hoch- und spätma. Qu. haften, hachten, hechten u.ä. obrigkeitlichen Freiheitsentzug bedeuteten, hat sich daraus für das materielle StrafR (Strafe, Strafrecht) weder in der Gesetzgebung noch in der Wiss. vor dem Reichsstrafgesetzbuch ein eindeutiger terminus technicus entwickelt. Im MA und noch in der NZ konnte unter Haft sowohl Schuldhaft als auch Verhaftung, Untersuchungshaft und schließlich Strafhaft verstanden werden. Erst aus dem Zusammenhang ergab sich die ...
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Dem Stichwort Haftstrafe ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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