Das H. (ius hegerorum, ius indaginis, hegerecht, DRW IV, 1425) gehört zu den ma. Rodungsrechten. Hag heißt Gehölz, Gebüsch, Hecke, auch Rodung (hagon = Rodung, bifanc UB Fulda, 478). Hagenorte waren auf Rodungsboden angelegte bäuerliche Siedlungen.Das Ursprungsgebiet des H. war das Weserbergland. Als ältestes Zeugnis gilt die Privilegierung der Kolonisten von Eschershausen durch Bischof Udo von Hildesheim (reg. 1079–1114), bestätigt von Bischof Bernhard von Hildesheim (Helbig/Weinrich ...
Schlagwort
Dem Stichwort Hagenrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.