H., im 13. Jh. umgedeutet aus mhd. hagestalt, mit der Bedeutung „Unverheirateter, der noch keinen eigenen Hausstand gegründet hat“, ahd. hagustalt, hagastalt, zu ahd. hag „Umzäunung, umzäuntes Grundstück“ und got. staldan „besitzen“ weitere Deutungen zu Wort und Bedeutung werden als „unklar und spekulativ“ verworfen (Kluge/Seebold, a.a.O.).Das H.recht ist nur in wenigen Gebieten Deutschlands und der nördlichen Schweiz belegt. Offen sind nach wie vor spezifische ...
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