Nachdem durch die Landfriedensgesetzgebung (Landfrieden) die Strafen an Hals und Hand (Leibesstrafen) in den Mittelpunkt des ma. Strafensystems gerückt waren, kam seit dem Ende des 13. Jh.s im Rahmen der Gerichtsbarkeit für schwere Verbrechen die Bezeichnung Halsgerichte auf, deren Zuständigkeit allmählich auf alle Straftaten ausgedehnt wurde. Der Rechtsgang (Gerichtsverfahren) war inzwischen jedoch uneinheitlich geworden, weshalb sich Städte und die sich herausbildenden ...
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