Mithilfe beim H. gehört zu den nachbarlichen Pflichten. Sie erfolgt durch Lieferung und Anfuhr von Baumaterial und durch Mitarbeit während des Bauvorgangs. Nach bestimmten Bauabschnitten erhalten die freiwilligen Helfer und die handwerklichen Bauarbeiter gewohnheitsrechtlich (Gewohnheitsrecht) festgelegte Verehrungen. Am verbreitetesten für diese Anlässe sind Grundsteinlegung und Richtfest (Arbeitsantritt und -abschluss).Das Richtfest hat seine besondere Bedeutung vermutlich dadurch ...
Schlagwort
Dem Stichwort Hausbau, volkskundlich ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.