Die H. (nd. Hür[e], engl. hure, zu nd. hüren, ags. hyrian „mieten“) ist das Arbeitsentgelt für die Besatzungsmitglieder eines Schiffes. Im frühma. Schifffahrtsbetrieb war ihre Bedeutung gering, da die Kaufleute (Kaufmann, Kaufleute) die verschifften Waren regelmäßig selbst begleiteten und an Stelle einer Frachtzahlung zugleich Schiffsdienste zu leisten pflegten. Doch enthalten bereits die ältesten deutschen Seerechte, das Hamburger schiprecht von 1292 sowie das Lübecker Seegesetz von ...
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