Auszug aus dem Inhalt von Heymann, Ernst (1870-1946)
H., Professor für Deutsches Recht, Handelsrecht und Rechtsgeschichte in Berlin, Sohn eines Postbeamten, studierte ab 1889 in Breslau Rechtswissenschaften und wurde 1894 bei Otto Fischer zur Verjährung im Römischen Recht promoviert; daneben von Felix Dahn beeinflusst. 1896 folgte die Habilitation für Handelsrecht und Deutsche Rechtsgeschichte. Nach Lehrstühlen in Königsberg (1902) und Marburg (1903) wurde H. 1914 auf das deutschrechtliche Ordinariat in Berlin berufen, wurde Mitglied der ...
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