Lat. levare, als Rechtsgeste (Rechtsymbolik, Rechtssymbole) in unterschiedlichen Bedeutungen:1. Personen, die man ehren will, hebt man hoch. Der neue König wird auf den Schild gehoben und unter Beifall herumgetragen. So bei den Goten, Iren und Langobarden und nochmals bei Lothar von Supplinburg (Lothar III. [1075–1137]), dessen Anhänger durch eine solche Schilderhebung versuchten, die Wahl ihres Kandidaten durchzusetzen. Bei den Merowingern (Fränkisches Reich) ist dies nur dort bezeugt, wo ...
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