Auszug aus dem Inhalt von Huber, Ernst Rudolf (1903-1990)
H. war deutscher Staatsrechtslehrer (Staatsrechtswissenschaft), 1926 promoviert von Carl Schmitt mit einer staatskirchenrechtl. Untersuchung (Staatskirchenrecht), 1931 habilitiert bei Heinrich Göppert ebenfalls in Bonn mit einer die Disziplin des Wirtschaftsverwaltungsrechts begründenden Studie (Verwaltungsrechtswissenschaft). Sein Lehrer Schmitt bezog den Privatdozenten 1932 in die Beratung der Staatsnotstandspläne (Staatsnotstand) der Präsidialkabinette v. Papen und Schleicher ein ...
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